Amazon ist eine beliebte
Anlaufstelle, wenn es ums Einkaufen im Internet geht. Aber Sie können dort nicht
nur Artikel von Amazon selbst kaufen, sondern Sie können auch nach alternativen
Angeboten suchen. Kleinere und größere Marketplace-Anbieter bieten neue und
gebrauchte Artikel an, sodass sich ein Preisvergleich lohnt. Auch eigene
Altbestände können Sie veräußern. Lesen Sie hier, was Sie beachten
müssen.
Womit wird bei Amazon-Marketplace
gehandelt?
Grundsätzlich gilt, dass Sie auf
Amazon-Marketplace alles kaufen und verkaufen können, das Sie auch im regulären
Amazon.de-Sortiment finden können. Außerdem können Sie beispielsweise auch
antiquarische Bücher oder ältere Tonträger (etwa ältere Schallplatten oder
Musikkassetten), die nicht mehr vertrieben werden, finden.
Amazon.de selbst handelt ausschließlich
mit neuen Waren. Als Marketplace-Verkäufer können Sie sowohl neue als auch
gebrauchte Ware anbieten. So tritt beispielsweise auch der Amazon-eigene
B-Ware-Vertrieb "Amazon-Warehouse-Deals" als Marketplace-Verkäufer auf.
Amazon erwartet,
dass Sie "akzeptable" Ware anbieten. Das bedeutet beispielsweise, dass
verschimmelte Bücher, unvollständige Computerprogramme, beschädigte Küchengeräte
und damit allgemein alle Artikel, die in ihrer Verwendbarkeit eingeschränkt
sind, vom Verkauf auf Amazon-Marketplace ausgeschlossen sind. Auf
Amazon.de finden
Sie einen Leitfaden, der Sie durch den Dschungel der Zustandsbeschreibungen
führt.
Was darf keinesfalls auf
Amazon-Marketplace angeboten werden?
Amazon kennt auch
"verbotene Artikel", wie beispielsweise pornografisches Material,
"rassistisches, diskriminierendes oder gewaltverherrlichendes Material".
Eine vollständige
Liste, der verbotenen Artikel finden Sie auf Amazon.de. In der Praxis legt
Amazon die Regeln offenbar weich aus. So fanden sich im August 2012 neun
Angebote des Parteiprogramms der NSDAP, teilweise mit sichtbarem Hakenkreuz.
Wie läuft die Bestellung bei
Amazon-Marketplace ab?
Grundsätzlich bedeutet es für Sie als
Käufer bei der Bestellung lediglich insofern einen Unterschied, ob Sie bei
Amazon.de oder Amazon-Marketplace bestellen, als dass Sie bei Letzterem auch
Gebrauchtware kaufen können. Legen Sie also, wie gewohnt, den gewünschten
Artikel in den Einkaufswagen oder bestellen Sie nach Ihrer Anmeldung mit der
"1-Click"-Funktion auf der Artikelseite, so ändert sich insofern am Vorgang an
sich nichts.
Vertragspartner wird jedoch nicht
Amazon.de selbst, sondern Ihr Verkäufer, der den Artikel, den Sie nun kaufen,
bei Amazon eingestellt hat. Er erhält nach der Bestellung eine Nachricht, in der
er darauf aufmerksam gemacht wird, dass einer seiner Artikel verkauft wurde, und
muss diesen dann binnen zwei Tagen verschicken. Nach dem Versand erhalten Sie
eine Bestätigung vom Verkäufer und der Kaufpreis wird von Ihrem Konto oder der
Kreditkarte abgebucht. Sie müssen dem Verkäufer weder Geld schicken noch erfährt
er Ihre Bankverbindung.
Besteht auch bei Amazon-Marketplace ein
Widerrufs – oder Rückgaberecht?
Ist Ihr Verkäufer Unternehmer, so besitzen
Sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt erst, wenn sowohl die
Belehrung über das Widerrufsrecht als auch die Ware, bei Ihnen eingegangen sind.
Der Widerruf ist mit Absendung der Ware vor Fristablauf oder durch die
fristgerechte Erklärung des Widerrufs wirksam, sodass das Geschäft
rückabgewickelt wird. Haben Sie die Ihnen geschickte Ware bereits in Betrieb
genommen und genutzt, so müssen Sie gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Liegt kein Mangel vor (weder ein Defekt
noch eine Falschlieferung) und liegt der Artikelpreis unter 40 Euro so müssen
Sie die Ware auf Ihre Kosten zurückschicken. Haben Sie dem Verkäufer bereits den
Kaufpreis zuzüglich Versandkosten gezahlt, so wird er von Ihnen bezahlten
Versandkosten von der Erstattungssumme abziehen, sodass Sie nur den Gegenwert
der Ware erhalten.
Unabhängig davon sind sämtliche bei
Amazon.de vertretenen Verkäufer verpflichtet, Ihnen ein 30-tägiges Rückgaberecht
einzuräumen. Dies betrifft Bücher, Musik, DVD, Software sowie die nicht
elektrischen Produkte (das heißt Produkte, die selbst keinen Stecker haben,
keine Batterie zum Betrieb benötigen und/oder durch die auch kein Strom läuft,
wie zum Beispiel bei elektronischen Computerbauteilen) aus den Kategorien
"Games", "Küche, Haus & Garten", "Spielwaren & Kinderwelt" sowie "Sport
& Freizeit".
Dieses Rückgaberecht besteht nur, wenn die
Ware in dem Zustand ist, in dem der Verkäufer sie verschickt hat. Das bedeutet,
dass neue und originalverpackte Waren nur dann zurückgenommen werden müssen,
wenn sie auch bei der Rückgabe originalverpackt sind. Nutzen Sie dieses
Rückgaberecht, so müssen Sie die Ware innerhalb der 30-Tage-Frist auf Ihre
Gefahr an den Verkäufer zurückschicken. Sie erhalten dann den Kaufpreis zurück,
aber nicht die Versandkosten.
Was passiert, wenn bei einer Bestellung
etwas schief geht?
Beachten Sie, dass Ihr Vertragspartner
nicht Amazon.de selbst ist. Daher müssen Sie sich zuerst an Ihren Verkäufer
wenden, um zu versuchen mit diesem eine Klärung zu erreichen und auch den
Artikel gegebenenfalls an ihn zurückschicken. Ein einfacher Widerruf ist in
diesem Fall problematisch. Dieser ist nur gegenüber Unternehmern möglich.
Außerdem schuldet Ihnen der Verkäufer einwandfreie Ware.
Unterlassen Sie die Anzeige der Mängel und
senden den defekten Artikel einfach zurück, muss der Verkäufer den Artikel trotz
bestehendem 30-tägigen Rückgaberecht nicht zurücknehmen. Er weiß – in der Regel
– nichts von den Mängeln, die vorher bestanden haben, und kann daher zu dem
Schluss kommen, dass Sie für diese verantwortlich sind.
Verweigert sich
der Verkäufer, trotz korrekt erfolgter Anzeige der Mängel, einer Lösung des
Konflikts, liefert er die Ware nicht und verweigert die Kommunikation, so können
Sie sich an Amazon zur weiteren Klärung wenden. Sowohl die Geschäfte über
Amazon-Marketplace, als auch über die Amazon-Verkaufspartner, werden von der
sogenannten Amazon.de-A-Z-Garantie erfasst. Lesen Sie zur Amazon.de-A-Z-Garantie
auch den monero.de-Artikel
Amazon-Payments:
Was garantiert eigentlich die Amazon-A-Z-Garantie?
So können Sie Amazon.de erreichen:
Die Verbindung
zum Amazon Kundenservice, der auch bei Problemen mit Marketplace-Verkäufern die
letzte Anlaufstelle ist, finden Sie
hier.
Die Amazon.de Marketplace- und zShops-Plattform ebenso wie andere Angebote
für Drittanbieter auf dieser Website werden von der Amazon Services Europe
S.a.r.l, 5, Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (Ust.ID: LU 19647148, beim R.C.S.
Luxemburg eingetragene Registernummer: B0093815) betrieben.
Amazon-Telefon Deutschland: 0800 – 3 63 84 69
Amazon-Telefon Österreich: 0800 – 88 66 32 38
Amazon-Telefon Schweiz: 0800 – 74 00 20
von Markus Köhler, veröffentlicht in Verbrauchertipps auf www.monero.de